UNSER KLIMA - DEUTSCHLAND
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Deutschland ist mit seiner Landfläche von 357.000 km2 der viertgrößte Flächenstaat in der Europäischen Union sowie mit 82,3 Millionen Einwohnern der bevölkerungsstärkste Mitgliedstaat. Es stellt zugleich die größte Wirtschaftsmacht in Europa dar und ist damit ein einflussreicher Akteur im politischen Prozess der Europäischen Union sowie in zwischenstaatlichen Verhandlungen. Nach den verheerenden Weltkriegen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und einer schwierigen Zeit unter alliierter Besatzungsherrschaft als fortan gespaltenes Land erfolgte 1990 mit dem Ende des Kalten Krieges die Wiedervereinigung Deutschlands. Aus wirtschaftlicher und politischer Sich stieg damit das Gewicht Deutschlands in der Welt; klimapolitisch führte die Wiedervereinigung indes zu einem starken Rückgang des gesamtdeutschen Treibhausgasausstoßes als überholte und energieintensive Industrieanlagen im Osten des Landes geschlossen oder modernisiert wurden (sog. „wall-fall profits“).

Das deutsche Treibhausgasaufkommen beläuft sich gegenwärtig auf ungefähr eine 1 Gt CO2eq, mit einem für moderne Industrieländer typischen Emissionsprofil. Kohlendioxid (CO2) bildet mit 87,6 % den größten Anteil und stammt überwiegend aus stationären und mobilen Verbrennungsprozessen. Methan (CH4), der ungefähr 4,6% des Gesamtaufkommens ausmacht, entweicht vor allem bei der Tierhaltung, der Treibstoffbeförderung und aus Mülldeponien. Lachgas (N2O), das in landwirtschaftlichen und industriellen Prozessen sowie im Verkehr anfällt, trägt 6,3% zum Treibhausgasausstoß bei, während fluorierte Kohlenwasserstoffe (HFC) mit 1,6% ins Gewicht fallen.

Nach Sektoren aufgeteilt, stammen ungefähr 80% der Emissionen aus der Verbrennung von fossilen Brennstoffen im Energie- und Verkehrssektor. Industrielle Prozesse verursachen nahezu 11% des Treibhausgasaufkommens, während die Landwirtschaft gleichbleibend 6% beiträgt. Der Beitrag der Abfallwirtschaft schließlich ist in der jüngeren Vergangenheit auf gegenwärtig 1.4% deutlich gefallen.

Gemäß der Lastenteilungsvereinbarung der Europäischen Union, mit welcher die Minderungsziele der einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt worden sind, hat sich Deutschland zu einem ehrgeizigen Ziel von 21% Treibhausgasminderung verpflichtet. Wenn man die Veränderungen im Bereich der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft nicht berücksichtigt, ist der Gesamtausstoß an Treibhausgasen in Deutschland zwischen 1990 und 2006 um 18,4% zurückgegangen. Ungefähr die Hälfte ist auf die bereits erwähnten „wall-fall profits“ zurückzuführen. Der verbleibende Anteil stammt von einem Maßnahmenverbund auf nationaler, regionaler, und örtlicher Ebene, insbesondere im Energiesektor.

Wichtige Beispiele sind hier eine ökologische Steuerreform, welche eine Anhebung der Mineralölsteuer sowie die Einführung einer neuen Stromsteuer herbeiführte, sowie Gesetzgebung zur Förderung der erneuerbaren Energien. Letztere setzen eine Abnahme- und Vergütungspflicht für eingespeisten Strom aus Windkraft, Wasserkraft und Photovoltaik fest. Dieser Ansatz gilt weltweit als Erfolgsmodell in der Förderung der erneuerbaren Energien und ist von zahlreichen Drittstaaten übernommen worden.
Am 5. Dezember 2007 verabschiedete die Bundesregierung einen umfangreichen Bericht über die Umsetzung des integrierten Energie- und Klimapakets, welches zuvor vom Bundeskabinett in Meseberg angenommen worden war. Ein wichtiger Bestandteil dieses Pakets ist die freiwillige Verpflichtung zur Senkung des Treibhausgasausstoßes um 40% bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990. Die Erreichung dieses Ziels soll durch ein Maßnahmenbündel von 14 Gesetzen und Verordnungen gewährleistet werden. Mit diesem anspruchsvollen Ziel hat sich Deutschland klimapolitisch innerhalb der Gruppe der Industriestaaten an einen vorderen Platz gesetzt.

Deutschland ist vom Aufbau her ein Bundesstaat. Daraus folgt unter anderem eine verbindliche Aufteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Vollzug und Umsetzung der Gesetze obliegen weitgehend den Verwaltungsbehörden in den Ländern und Kommunen. Auf Bundesebene liegt die klimapolitische Verantwortung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, wenngleich auch andere Behörden wichtige Aufgaben erfüllen. Die Überwachung des Treibhausgasausstoßes in Deutschland obliegt neben der wissenschaftlichen und fachlichen Beratung dem Umweltbundesamt. Mit der Umsetzung des europäischen Emissionshandelssystems ist schließlich die Deutsche Emissionshandelsstelle am Umweltbundesamt betraut. Andere Akteure in der deutschen Klimapolitik sind hier aufgeführt.

Aus Deutschland sind 99 Mitglieder in das Europäische Parlament gewählt worden. Von diesen befassen sich 13 Abgeordnete näher mit Umweltthemen. 10 deutsche Abgeordnete sind Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen (ENVI Committee) und weitere 7 Abgeordnete sind Mitglieder des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel (CLIM Committee). Manche Abgeordnete sind Mitglieder beider Ausschüsse.
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Vorschlag für eine Entscheidung zur Lastenteilung
mmehling 254497 1 30. 10. 2008 0:04:40 30. 10. 2008 0:04:40 Info
Richtlinienvorschlag zur Änderung des EU Emissionshandessystems
mmehling 365890 1 30. 10. 2008 0:03:59 30. 10. 2008 0:03:59 Info
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